Gespräch mit Alexander Schulz-Heyn, vom Deutschen IPTV Verband: „Wir fordern eine Meinungsvielfalt ohne unnötige und veraltete Regulative!“


Alexander Schulz-Heyn
In den letzten Wochen haben wir die aktuelle Gesetzeslage, deren Historie und die Forderungen des deutschen IPTV Verbands an eine Gesetzesrevision unter die Lupe genommen. Aus Sicht des Verbands tragen die bestehenden Gesetze für den Rundfunk den aktuellen Gegebenheiten in der Internetbasierten Medienlandschaft nicht mehr Rechnung, und es gibt auch Vorschläge diese Situation zu verbessern.

Der TV-Konsum über das Internet wird immer populärer. Wir wollten wissen, wie aus Sicht des deutschen IPTV Verbandes die Rechtesituation geregelt werden sollte, um sowohl den Produzenten wie auch den Konsumentenbedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Schulz-Heyn nimmt dazu Stellung.

Der Pferdefuß mit den Gratis Angeboten

Schulz-Heyn: Eine wesentliche Aufgabe des Deutschen IPTV Verbandes ist es, sicher zustellen dass Produzenten und Kreativschaffende für die kreativen Ideen und Mühen ihrer Arbeit angemessen entlohnt werden.

Durch den Überhang an Gratis Angeboten im Netz entsteht für den Zuschauer der Eindruck, dass die Produktionen nichts kosten. Ein fataler Irrtum, der letztlich zum Nachteil für den Konsumenten werden kann. Innovation und Kreativität benötigen Anreize – natürlich auch finanzielle. Doch wenn in Zukunft ein finanzieller Rückfluss nicht im notwendigen Maße gegeben ist, kann das vielfältige Medienangebot versiegen. Die Folge wäre, dass wenige finanzstarke Medienunternehmen die Vielfalt am Markt eindämmen.

Die Werbefinanzierung von Angeboten ist nach wie vor ein wesentliches Standbein bei der Monetarisierung von IPTV Inhalten. Unser Anliegen ist es, dass sich auch Nischenangebote vermarkten lassen.

Natürlich bringt Werbung zur Deckung der Produktionskosten auch einige Nachteile mit sich. Zum einen ist sie vom Auf und Ab der Wirtschaft abhängig, wie wir in der aktuellen Finanzkrise schmerzhaft erfahren haben. Zum anderen entsteht natürlich - bewusst oder unbewusst - ein Einfluss in die redaktionelle Ausgestaltung. Oder andersherum: Einige unkonventionelle Inhalte werden erst gar nicht realisiert, weil sie nicht werberelevant sind.

Einige Angebote haben eine so große Anziehungskraft, dass Zuschauer dafür bezahlen. Wir vom Deutschen IPTV Verband fördern diese Ansätze. Wir halten unsere Mitglieder an, zu prüfen, ob dies ein gangbarer Weg für die Auswertung auch ihrer Produktionen ist. Es ist letztlich auch eine Nagelprobe, ob das TV-Angebot eine Zuschauerrelevanz besitzt.

Ein Abrufpreis ist allerdings nur dann durchsetzbar, wenn es keine Markt verfälschenden und subventionierten TV Angebote gibt. Die öffentlichen rechtlichen Angebote müssen hier dringend überprüft und reduziert werden - insbesondere im Bereich Sport und Unterhaltung. Wir warten mit Spannung auf die Ergebnisse des 3-Stufen-Tests der Rundfunkräte der öffentlichen Anstalten. Sollte es hier zu allzu gefälligen Gutachten kommen, werden wir intervenieren.

Wir wollen Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft

Das bringt mich zur nachhaltigen Sicherstellung von Medienvielfalt im IPTV. Wir sind fest davon überzeugt, dass Produktionen von privater Trägerschaft durchaus einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Dies fördert auch eine aufgeklärte und demokratische Gemeinschaft. Deswegen sehen wir nicht ein, dass der Grundversorgungsauftrag monopolistisch an die Öffentlich-Rechtlichen Institutionen vergeben wird und private Anbieter außen vor bleiben müssen.

Wir fordern einen Internet Rat, der aus allen Teilen der Gesellschaft besteht und transparent und objektiv evaluiert, welche TV Konzepte finanziell unterstützt werden. Zur Gegenfinanzierung des Förderprogramms können wir uns eine allgemeine Kulturflatrate und eine Abgabe durch die Internetanbieter vorstellen, die von dem Medienangebot des Internets letztlich am meisten profitieren.


Zum Schluss noch ein Abstecher in die Technologieecke: Live gestreamte Inhalte gelten nicht als zulassungsfreie Telemedien-Angebote. Sie unterliegen somit der herkömmlichen rundfunkrechtlichen Regulierung, insbesondere also der Zulassungspflicht.

Beim on-Demand-Streaming werden die Inhalte auf einem Server bereitgehalten und können somit von den Kunden jederzeit und überall abgerufen werden (sog. pull-Dienst). Da nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Nutzern das Angebot wahrnimmt, handelt es sich hierbei nicht um Rundfunk im Sinne des einfachgesetzlichen Rundfunkbegriffs.


Anders verhält es sich beim near-video-on-demand (NVoD), die dem Rundfunkbegriff zugeordnet werden. Hierbei werden die Inhalte in vom Zuschauer nicht frei wählbaren zeitlichen Intervallen gesendet (sog. Push-Dienst); dies sind oft Pay-TV-Angebote.


Insbesondere im Rundfunkrecht findet eine zunehmende Harmonisierung über europäische Richtlinien statt. Aktuell wird die Regelungen über Product Placement in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste diskutiert und wie diese im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden kann. Alles deutet auf eine Liberalisierung hin. Insofern gleichen sich jedenfalls im europäischen Raum die Rechtsgrundlagen an, sodass hier künftig weniger Widersprüche auftreten.


Problematisch ist stets die Durchsetzbarkeit der deutschen Rechtsstandards im Internet. In Deutschland gilt das Herkunftslandsprinzip, Inhalte die in Telemedien des Herkunftslandes rechtlich zulässig sind dürfen in Deutschland nicht untersagt werden. Zum anderen ist Recht natürlich auch immer eine Frage der Durchsetzbarkeit. Da wird es schwierig, wenn unzulässige Inhalte auf einem Server auf einer Südsee-Insel liegen. Im europäischen Raum ist die Haftung für Inhalte in Telemedien jedoch weitestgehend harmonisiert.


Nun müssen wir nur noch dafür sorgen, die Gesetze in Deutschland an das 20. Jahrhundert anzugleichen!

IPTV-Anbieter.info bedankt sich beim Vorstandsvorsitzenden des Deutschen IPTV Verbands, Alexander Schulz-Heyn, für dieses aufschlussreiche Interview! Sie finden hier Teil 1 und hier Teil 2 des Interviews. 


Weiterführendes zum Thema IPTV
» zur Webseite des DIPTV
» IPTV-Anbieter in Deutschland

Quelle: Interview mit Herrn Heyn von DIPTV
Portraitbild: © Alexander Schulz-Heyn, Deutscher IPTV Verband


Alle Informationen fundieren auf sorgfältigen Recherchen. Dennoch ohne Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit!
© IPTV-Anbieter.info