Vor allem die öffentlich-rechtlichen Medien wie ARD und ZDF haben es schwer, die junge Generation für ihr Programm zu begeistern und so macht vor allem die AfD Stimmung dafür, den Medienstaatsvertrag zu kündigen. Doch was regelt dieser eigentlich und was würde passieren, wenn dieser Fall eintritt? Ein Kommentar.
Medienstaatsvertrag versus Rundfunkstaatsvertrag
Bis zum 7. November 2020 wurde stets vom Rundfunkstaatsvertrag (auch Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien genannt) gesprochen. Dieser sollte nicht nur das Angebot an öffentlichen und privaten Sendern (vornehmlich linear) regulieren, sondern auch deren Finanzierung sicherstellen.
Durch die Ablösung des Rundfunkstaatsvertrags durch den Medienstaatsvertrag, wurde dieses Konzept aufgespalten, was auch vor dem Hintergrund geschah, Medien- und Pressefreiheit in Ländern innerhalb der Europäischen Union zu schützen. Die Aufspaltung erfolgte dabei in mehrere Einzelverträge. Einige davon sind:
- der Medienstaatsvertrag
- der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
- der Rundfunkbeitragstaatsvertrag
- der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Im Zuge des Wahlkampfes in den neuen Bundesländern ist auch um den Medienstaatsvertrag wieder eine Diskussion entfacht. Allem voran die thüringische AfD (nach Wahlprognosen die aktuell stärkste Kraft), möchte den MStV am liebsten mit sofortiger Wirkung kündigen.
Doch wäre dies so einfach möglich und was würde an dessen Stelle treten?
Ist der MStV kündbar?
Vorab soviel: Medienrecht liegt immer im Geltungsbereich der einzelnen Bundesländer. Um kostensenkend und effektiv zu arbeiten, gehen die landesspezifischen Rundfunkanstalten Kooperationen ein.
ARD und ZDF werden von allen 16 Bundesländern betrieben, während der regionale Rundfunk nur von einem Bruchteil ausgestaltet wird (der MDR beispielsweise von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt).
Daraus folgt, dass der Medienstaatsvertrag in jedem Bundesland für sich kündbar ist. Wer den Staatsvertrag kündigen darf, unterliegt der Landesverfassung. In Hamburg stellt dies die Landesregierung dar, während in Thüringen, der Ministerpräsident den Vertrag kündigt.
Dies wird auch im Wortlaut des § 116 Abs. 1 deutlich. Dort heißt es: „Der Medienstaatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Der Staatsvertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2022 erfolgen. (…).“
Selbst wenn der Medienstaatsvertrag gekündigt wird, bleiben die anderen Verträge (wie der Rundfunkbeitragstaatsvertrag) in Kraft. Entsprechend müsste man das Szenario umstellen und davon ausgehen, dass alle Staatsverträge aufgekündigt werden.
Szenario: Thüringischer Ministerpräsident kündigt alle Staatsverträge
Angenommen, dieses Szenario tritt ein, so würden nicht nur die öffentlich-rechtlichen, sondern auch die privaten Medien aus der thüringischen Medienlandschaft verschwinden. Dies würde im ersten Schritt zu einer Vielzahl von arbeitslosen Journalisten führen.
Im Anschluss daran folgt die Einführung des „Grundfunks“, der etwa 10 Prozent der aktuellen Sender ausmachen soll. Um den Aspekt zu verdeutlichen. Im letzten Jahr (2023) wurden rund 9 Milliarden Euro durch Rundfunkbeiträge eingenommen.
Ein Zehntel davon sind 900 Millionen Euro, der den Sendern zur Verfügung stünde (und das ist großzügig, da die länderspezifische Verteilung außer Ansatz gelassen wurde). Alleine das ZDF gab 2023 700 Millionen Euro für Produktionen aus.
Somit ist es mehr als fraglich, ob durch eine Reduzierung auf 2 Fernseh- und 8 Radiosender überhaupt etwas erreicht wird. Tatsächlich wäre die Schaffung eines einzigen Senders mit diesem Budget mehr als fraglich.
Weitere Reformen wären die bessere Lösung
Weiterhin stellt sich die Frage, wie der Grundfunk überhaupt auf Dauer finanzierbar wäre. Ein Modell ähnlich wie in Frankreich käme nicht infrage, da ein Bundesland alleine dies nicht beschließen kann.
Alternativ dazu, käme eine zusätzliche Steuer infrage und diese dürfte zur Finanzierung ähnlich hoch ausfallen, wie die aktuelle Rundfunkgebühr (die entsprechenden Medien wären weiterhin nicht mal mehr unabhängig). Anstatt also von Abschaffungen zu reden, wäre es besser, auf Reformen zurückzugreifen.
Hintergrund ist, dass die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und auch die Infrastruktur keinesfalls schlecht sind, allerdings zu aufgebläht und jede Rundfunkanstalt kocht mehr oder weniger ihr eigenes Süppchen. In diesem Zusammenhang benötigen die Medienanstalten deutlich mehr Befugnisse und Entscheidungsgewalten.
Weiterhin wird vor allem die junge Generation von den öffentlich-rechtlichen Medien außer Acht gelassen. Anstatt also immer wieder in neue Sender zu investieren, sollte die bereits vorhandenen zueinander stark abgesteckt und unter Umständen aufgelöst werden.
Jugend- und Kinderkanäle wie beispielsweise KiKA sollten ihre Inhalte vermehrt über Streamingdienste verbreiten und das Programm auf Social-Media-Kanälen anteasern. Für Abwechslung könnten weitere Informationen oder sogar Browsergames sorgen.
Vor allem letzterem kommt eine wichtige Rolle zu, denn vor allem Jugendliche nutzen zum Medienkonsum Smartphones oder Tablets. Dies ist auch den Verantwortlichen der ARD nicht entgangen, wobei günstige mobile und Browsergames die bessere Wahl darstellen würden (AAA-Spiele schlagen mit Kosten von mehreren Milliarden Euro zu Buche).
Qualitätssteigerung ohne Kostensteigerung?
Bisher bleibt festzuhalten, dass Reformen grundsätzlich eine bessere Wahl darstellen würden. Wie lassen sich diese aber finanzieren?
Einige Ministerpräsidenten haben bereits angedeutet, dass es Teuerungen nicht geben wird. Doch wie haltbar ist diese These? Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Für eine Betriebsstätte kommen nochmals 6,12 Euro hinzu (ausgenommen, wenn Betriebsstätte und Wohnung eine Einheit bilden). Betroffen sind von dieser Regelung auch Fahrzeuge, sofern sie zum Betriebsvermögen gehören.
Im vergangenen Jahr konnten durch den Beitrag rund 9 Milliarden Euro eingenommen werden. Damit die Kosten auf dem gleichbleibenden Niveau bleiben können, wäre zum einen eine Straffung des Programms ratsam.
Wie weiter oben beschrieben, sollten die einzelnen Sender sich nur auf ihr Kerngeschäft konzentrieren – wodurch es auch zur Substitution (die Auflösung einiger Sender) kommen würde.
Ein anderer wichtiger Faktor wäre das Schalten von Werbeanzeigen, Finden von Sponsoren und das Anbieten eines Abonnements. Dieses Prinzip haben auch schon viele Streamingdienste für sich entdeckt und vergleicht man einmal die Zahlen von Netflix USA (2,147 Millionen US-Dollar), scheint dies durchaus eine würdige Alternative.
Ist dies aber nicht eine Milchmädchenrechnung, denn schließlich setzt Netflix vor allem auf Abonnements? Nur zum Teil, denn sicher ist, dass Netflix (und auch andere Dienste) durch Restriktionen (Stichwort Account-Sharing) bei einem gleichzeitig günstigen Abonnement hohe Nutzerzahlen verzeichnen kann.
Hierfür müssten die einzelnen Rundfunkanstalten allerdings mehr Entscheidungsgewalt erhalten, womit wir einmal mehr bei den Reformen sind. Um den Auftrag der Informationsgewährung nicht zu vernachlässigen, dürften nur Specials (beispielsweise eine hochwertig aufbereitete Dokumentation) hinter die Paywall fallen. Grundlegende Inhalte bleiben weiterhin kostenlos.
Vereinfacht gesagt, muss der Wettbewerb stärker aufleben und sicherlich würde auch eine Vereinheitlichung der großen Rundfunkanstalten, wie einst schon von Konrad Adenauer (damals Deutschlandfunk genannt) gefordert, weitere liquide Mittel eröffnen, ohne dass an der Preisschraube gedreht wird. Übrigens, von jedem Beitrag erhalten die Landesmedienanstalten gerade einmal 0,35 Euro.
Quellen: statista.com, bundesrat.de, die-medienanstalten.de, fes.de
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