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22. 03. 2025

Streaming-Fans aufgepasst! Griechenland verschärft drastisch seine Gangart gegen illegale IPTV-Dienste. Nicht mehr nur Anbieter, sondern auch Konsumenten geraten ins Visier behördlicher Ermittlungen. Schon allein Installation oder Besitz entsprechender Apps reichen für empfindliche Geldstrafen aus. Zahlungsdaten werden zum Verhängnis vieler ahnungsloser Nutzer.

 

Empfindliche Strafen treffen Konsumenten

Bereits seit Februar nimmt die griechische Regierung verstärkt Endkunden ins Visier. Behörden können Ermittlungsdaten übernehmen und gezielt gegen registrierte Nutzer vorgehen. Wer privat illegale IPTV-Dienste nutzt, zahlt 750 Euro Strafe. Öffentliche Vorführungen kosten 1.500 Euro, gewerbliche Nutzung sogar 5.000 Euro. Wiederholungstäter müssen doppelte Beträge entrichten. Besonders brisant: Schon bloße App-Installation genügt für Strafverfolgung.

Europas größter Fall mit 13.000 Betroffenen

Was lange als rechtliche Grauzone galt, wird nun konsequent geahndet. Besonders gefährdet leben Kunden, die per PayPal oder Kreditkarte bezahlten – ihre Identifikation fällt Ermittlern leicht. Aktuell läuft ein Mammutverfahren gegen mehr als 13.000 Kunden eines großen IPTV-Dienstes. Dieser Fall markiert europaweit bislang einmalige Dimensionen und könnte Signalwirkung entfalten.

Mögliche Auswirkungen auf andere EU-Länder

Obwohl europäisches Urheberrecht nur teilweise harmonisiert existiert, könnten griechische Maßnahmen Vorbildcharakter entwickeln. Während anderswo primär gegen Provider und Hoster ermittelt wird, zeigt Griechenland einen alternativen Weg auf.

Bezug zu Deutschland

Auch in Deutschland ist die Nutzung illegaler Streaming-Dienste nicht ohne Risiko. Laut Rechtsexperten, können Nutzer sich nach § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG strafbar machen, was mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Ermittlungsbehörden werden meist aktiv, wenn Pay-TV-Anbieter wie Sky Strafanzeige stellen.

 

Die Beweislage ist jedoch kompliziert: Zahlungsdaten allein reichen für eine Verurteilung nicht aus, da Tatzeit und Tatort der tatsächlichen Nutzung nachgewiesen werden müssen. Dennoch sollten Nutzer illegaler Dienste vorsichtig sein – bei einer Vorladung empfehlen Anwälte, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und Akteneinsicht zu beantragen.

 

Anders als in Griechenland, konzentrieren sich deutsche Behörden derzeit noch vorwiegend auf Anbieter und Reseller, doch die Entwicklungen in anderen EU-Ländern könnten auch hier zu einer Verschärfung führen.

Weiterführendes

» Ratgeber: IPTV legal & illegal erklärt
» Welche kostenlose Streaming-Anbieter gibt es?

 

Quelle: Tarnkappe.info
Bild im Artikel: © IPTV-Anbieter.info
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