Ultra HD hat seit der IFA 2014 ein einheitliches Logo, an dem Käufer 4K-fähige Fernsehgeräte erkennen können. Auf der Messe waren TV-Geräte jedoch noch nicht mit der neuen Kennzeichnung ausgestattet.
UHD-Logo vorgestellt
Im Rahmen der IFA 2014 ist das offizielle Logo für Ultra-HD (4K) in Europa vorgestellt worden. Der Verband für digitale Technologie in Europa, Digitaleuropa, stellte das neue Logo zum Auftakt der Messe in Berlin vor. Mit dem neuen Label sollen die Kunden beim Kauf sicher sein, dass auf Produkte, die mit Ultra HD werben, auch Ultra HD liefern, wie der Verband erklärte. Die Vergabe des Logos soll damit letztendlich auch sicherstellen, dass Käufer von UHD-Geräten mit dem Beginn der Ausstrahlung von Inhalten in Ultra HD auch die entsprechenden Bilder zu sehen bekommen. Das Logo ist der direkte Nachfolger der Logos für HD-Ready und HDTV.
Voraussetzungen für Lizenzierung
Auf der IFA selbst konnten Konsumenten noch keine TV-Geräte mit dem neuen Logo zu sehen bekommen, denn eine Kennzeichnung war wegen der Vorstellung zum Messeauftakt aufgrund des Freigabeverfahrens kurzfristig nicht möglich. Hersteller können ihre Modelle aber ab sofort für das neue UHD-Logo lizenzieren lassen, sofern der technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Demnach müssen die Bildschirm-Panels des TV-Geräts natürlich erst einmal grundlegend Ultra-HD-fähig sein. Das 16:9 Breitformat, das seit der Einführung von HDTV nicht mehr wegzudenken ist, muss dabei ebenfalls gegeben sein. Für die Zuspielung von Ultra HD wird ein Anschluss für HDMI 2.0 Voraussetzung für das Ultra-HD-Label, sodass ein externer Receiver auch das volle UHD-Format an das Fernsehgerät weitergeben kann.
Farbraum und Kopierschutz
Mit einer Farbtiefe von mindestens 8 Bit wird die Messlatte im Vergleich zu HDTV mit dem neuen Logo für Ultra HD nicht höher gelegt. Da Ultra HD technisch jedoch im Broadcast-Bereich mit 10 Bit und 12 Bit weitaus mehr leisten kann als nur 8 Bit, ist davon auszugehen, dass die vielen Hersteller auch mehr Farbtiefe zulassen werden. Weiterhin müssen Geräte für das Ultra-HD-Label mit dem Kopierschutz-Standard HDCP 2.2 ausgestattet sein, um die verschlüsselte Übertragung der Inhalte von Pay-TV-Anbietern zu gewährleisten.
Bild: © IPTV-Anbieter.info
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