Die anstehende Volumenbegrenzung betrifft vor allem die Nutzer von datenintensiven Videodiensten. Doch die Deutsche Telekom hat ihr eigenes IPTV-Angebot klugerweise aus der Liste der potentiellen Datenverbraucher ausgeschlossen. In einem Brief erklärt Konzernlenker René Obermann, warum das nicht wettbewerbsschädigend sein soll.
Auslöser der Stellungnahme war eine schriftliche Attacke von Wirtschaftsminister Philipp Rösler. Dieser hatte befürchtet, dass die Netzneutralität und die Einhaltung von Wettbewerbsvorschriften in akuter Gefahr seien. Er benannte dabei auch explizit die bevorzugte Behandlung von Entertain. Obermann bedauert in der Darstellung seiner Gegenpositionen eine öffentlichkeitswirksam geführte Debatte, das private Gespräch hinter verschlossenen Türen wäre ihm lieber gewesen. Ein Austausch in der Sache sei ohnehin bereits mit Wirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur geplant und teilweise schon am Laufen.
![Entertain: Drosselung greift hier nicht...](https://www.iptv-anbieter.info/iptv-news/wp-content/uploads/2012/03/telekom-entertain-tv.jpg)
Stichhaltige Beweise für die Sonderstellung von Entertain?
Hauseigene Internetdienste, beispielsweise Videoload.de oder die Telekom-Cloud, zählen genauso in das Volumen, wie auch Fremdanbieter im Sinne von Google oder Amazon. Anders gestaltet sich die Lage bei Entertain, wie Obermann ausführt: „Entertain nutzt zwar IP-Technologie, ist aber gerade kein typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die unsere Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen.“ Durch diese Sonderstellung soll also eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen sein.
Der monetäre Aspekt darf jedenfalls nicht als faires Argument gezählt werden. Denn alternative Anbieter von IP-Produkten erhalten von der Telekom auch keine Ausnahme bei der Anrechnung von Volumen, obwohl sie gesondert bezahlt werden. Eine denkbare Option wäre die (zwingende) Kooperation mit der Telekom, die zudem unweigerlich zu einer Steigerung der Preise führen würde. Inwiefern sich Pay-TV Dienste, die teilweise (unter anderem Sky Deutschland mit Sky Go) oder komplett (unter anderem Video-on-Demand à la Maxdome) auf das Internet zugreifen wirklich im Datenverbrauch von Entertain unterscheiden, wird noch einer ausführlichen, wissenschaftlichen Analyse bedürfen.
Warum überhaupt gedrosselt wird
Geht es nach Obermann, werden die deutschen Internetnutzer spätestens ab 2016 mit zwei Möglichkeiten konfrontiert, wie der weitere Zugang zum Netz geregelt wird: Mit einer Preiserhöhung für alle, oder mit einer Volumenbegrenzung für alle. Anders sei ein schneller Datenverkehr aufgrund der enormen Datenmengen nicht mehr garantiert. Die Telekom habe sich für die Drossel entschieden, da nur eine absolute Minderheit zusätzliche Datenpakete buchen müssen wird. Derzeit verbrauchen nur drei Prozent der Kunden bis zu 20 Mal mehr, als der Durchschnittsnutzer mit seinen maximal 20 GB pro Monat. Inwiefern diese Prognose haltbar ist, dürfte ebenfalls noch Stoff für einige Diskussionen bieten.
Quelle: Deutsche Telekom
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